Energieberatungen können gefördert werden

Programm

Gegenstand

Förderquote

KfW-Energieeffizienzprogramm

Anlagentechnik

Effiziente Energieerzeugung

Prozesskälte und Prozesswärme

Informations- und Kommunikationstechnik

Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen

Thüringer Aufbaubank

Energieberatungen und Projektbegleitung

Investitionen zur Optimierung von Prozessen

bis zu 80 % des Beratungshonorars

bis zu 80 % der Investitionskosten

BAFA Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

Beratungsförderung

Sanierung einer bestehenden Anlage

Neue Anlagen

Bonusförderung

bis zu 80 % der Beratungskosten max. 1000,- €

15 bis 20% max. 10.0000,- €

20 bis 25% max. 10.0000,- €

15 bis 20% max. 5.0000,-


Förderung der Energieberatung im Mittelstand

Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (im Folgen-den KMU genannt) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren. Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Geförderte Beratung senkt die Hemmschwelle für die Inanspruchnahme von Energieberatungen und bewirkt die Steigerung der Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen. Ziel dieser Richtlinie ist es daher, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet werden, um die Umsetzungsquote weiter zu erhöhen. Durch sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden.

Link: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/index.html


Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Energiekonzept anspruchsvolle klima- und energiepolitische Ziele gesetzt. Dazu kann die Kälte- und Klimatechnik durch Steigerung der Energieeffizienz sowie durch Reduzierung des Kältebedarfs und der Kältemittelemissionen einen wichtigen Beitrag leisten. Zur Erreichung der Ziele des Energiekonzepts bedarf es Anreize, die dafür verfügbaren Technologien

zu nutzen. Deshalb wird der stärkere Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik durch Beratung und durch Investitionszuschüsse gefördert. Ein weiteres Förderziel ist, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien im Markt zu stärken, so die Kosten zu senken  und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Mit einer zusätzlichen Bonusförderung für die gleichzeitige

Bereitstellung von Abwärme aus Kälteanlagen gibt es besondere Anreize für die Marktentwicklung.

Link: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kaelteanlagen/index.html


KfW-Energieeffizienzprogramm

Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen.

Neben der Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse werden im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms der energieeffiziente Neubau und die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der technischen Gebäudeausrüstung mitfinanziert.

Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Förderprodukte/EE-Produktion-292-293/


 

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